die Bürgerzeitung über Adenstedt (Lahstedt)
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Spanferkelessen Ortswehr Adenstedt
Vereine und Gruppierungen - Feuerwehr |
Am 14. Mai veranstaltete die Ortswehr Adenstedt ein Spanferkelessen am Walde. Zu der Veranstaltung waren alle aktiven Kameraden der Ortswehr, sowie die Kameraden der Altersabteilung eingeladen. Auch altgediente Feuerwehrkameraden und Förderer waren eingeladen, die sich für die Wehr besonders eingesetzt haben.
Während der Veranstaltung wurden zwei Kameraden besonders hervorgehoben. Beide konnten an der Jahreshauptversammlung der Ortswehr nicht teilnehmen, deshalb wurde dieser Ersatztermin gewählt. Der Kamerad Klaus Giesemann wurde für 25-jährige aktive Mitgliedschaft geehrt. Kamerad Jan Dettmer erhielt ein Abschiedspräsent für seine geleistete Arbeit im Ortskommando als Atemschutzbeauftragter. Aus Zeitgründen hatte er sich im Februar auf der Versammlung bei der Wahl zum Ortskommando nicht mehr aufstellen lassen.
An dieser Stelle soll noch folgenden Kameraden „Danke“ gesagt werden, ohne die diese Veranstaltung nicht möglich gewesen wäre: dem Kamerad Boris Lauenroth für die Bereitstellung der Festhalle, den Kameraden Steffen Schoke, Gerald Stein und Wolfgang Lüders für Ihre Arbeit mit und am Spanferkel, Kamerad Karl-Heinz Ribbeck für den Grill, Kamerad Frank Köhne für die Medizin und dem Handball-Förderkreis für alles, was noch gefehlt hat. Ein „Dankeschön“ geht aber auch an alle anderen Kameraden, die mit Ihrer Hilfe zum Gelingen der Feier beigetragen haben.
Markus Bautz & Michael Wedler
Bockbieranstich am 1. Mai
Vereine und Gruppierungen - Alt-Junggesellschaft |
Zu ihrem 3. traditionellen Bockbieranstich am 1. Mai konnte die Alt-Junggesellschaft Adenstedt zahlreiche Gäste begrüßen. Wieder einmal meinte es der Wettergott gut, so dass man bei Bratwurst, Bier und alkoholfreien Getränken ein paar schöne Stunden verbrachte. Hektisch wurde es nur kurz gegen Abend, als ein Feueralarm ertönte. Da die Veranstaltung vor dem Feuerwehrhaus stattfand, musste binnen Sekunden der Platz geräumt werden, um den Einsatzfahrzeugen nicht im Wege zu stehen. Dafür hatten die Besucher aber auch den besten Blick auf die heraneilenden Adenstedter Feuerwehrkameraden. Zum Glück war ein Flächenbrand am Sandloch schnell gelöscht und die Feuerwehrleute schon nach kurzer Zeit zurück. So konnten sie dann am Abend auch noch den letzten Brand durch eine von den Alt-Junggesellen spendierte Runde Bockbier löschen.
Florian Bürger gewinnt Bierkönigshufflen
Vereine und Gruppierungen - Alt-Junggesellschaft |
Der diesjährige Bierkönig der Alt-Junggesellschaft heißt Florian Bürger. Bei dem erstmals am Shuffleboard ausgetragenen Wettbewerb setzte er sich souverän mit 115 Punkten in zwei Runden durch. Zweiter wurde Boris Lauenroth mit 112 Punkten, vor Stefan Damian mit 104 Punkten. Letzter, und somit verdient Schnapskönig 2011, wurde Karsten Könnecker mit mageren 41 Punkten.
Handball-Minispielfest der HRSON 2011in Adenstedt
Vereine und Gruppierungen - Sport / SGA |
Das Minispielfest 2011 für die gesamte Handballregion SüdOst-Niedersachsen wird von der Handball-Abteilung der SG Adenstedt in diesem Jahr als MINI-Handball-Olympiade ausgerichtet. Der Jugendausschuss der HRSON lädt alle Mini–Mannschaften als Abschluss und Höhepunkt der Saison 2010/2011 herzlich zum Minispielfest vom 11. bis 12.06.2011 auf die Sportanlage nach Adenstedt im Landkreis Peine ein. Das Minispielfest startet mit einer großen Eröffnungsfeier. Die Eröffnungsfeier beginnt mit dem Einmarsch der Olympioniken mit Länderfahnen zu den Nationalhymnen. Das olympische Feuer, zwei Tage lang Handballspielen, "Kinder-Abendprogramm" mit Zirkus und Kinderdisko sowie das gemeinsame "Handballerfrühstück" seien als einige Höhepunkte genannt. Das Orga–Team der SG Adenstedt freut sich darauf, viele kleine und große Gäste auf der Sportanlage “Am Odinshain” in Adenstedt zur MINI-Handball-Olympiade 2011 zu begrüßen. Mobilisiert eure Fangemeinden aus Freunden, Bekannten und Verwandten, damit die Veranstaltung für die Minis ein unvergessliches Ereignis wird.
Leinenzwang für Hunde
Gesetzlicher Leinenzwang
Oftmals nicht bekannt ist der bereits aus dem niedersächsischen Gesetz selbst folgende Leinenzwang. So bestimmt § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21.03.2002 (Nds. GVBl. S. 112, geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Dezember 2003, geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.12.2004 (Nds. GVBl. S. 616) in § 33:
„(1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,
1. dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde a) nicht streunen oder wildern und b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden, (…)“
(2) Die Feld- und Forstordnungsbehörden können durch Verordnung bestimmen, dass Hunde in der freien Landschaft auch außerhalb der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli an der Leine zu führen sind
1. zum Schutz der Rückzugsmöglichkeiten des Wildes oder sonstiger wild lebender Tiere vor Beunruhigung durch Festlegung von Schongebieten oder
2. zum Schutz von Erholungssuchenden vor Belästigungen durch frei laufende Hunde auf Grundflächen, die besonderen Formen der Erholung dienen, insbesondere auf Liegewiesen, Spielplätzen und Sportanlagen. (…) “
Mit Ausnahme der in § 33 Abs. 1 Nr. 1 b) NWaldLG genannten Ausnahmen (z.B. Jagdhunde während der Jagdausübung) sind Hunde damit in der Brut- und Setzzeit „in der freien Landschaft“ grundsätzlich an der Leine zu führen. Auch außerhalb dieser Zeit ermächtigt § 33 Abs. 2 NWaldLG die zuständigen Behörden, mittels einer entsprechenden Verordnung (s.o.) einen Leinenzwang anzuordnen. Zu beachten sind hier insbesondere die normierten Tatbestände der Liegewiesen, Spielplätzen und Sportanlagen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind von dieser Verordnungsermächtigung nur Plätze „in der freien Landschaft“, nicht innerhalb der Ortslage. Für diese Orte kann der örtliche Satzungs- bzw. Verordnungsgeber wiederum einen allgemeinen Leinenzwang erlassen. Hier muss jeweils das jeweilige Ortsrecht des Hundehalters untersucht werden.
Es ist zu betonen, dass ein Verstoß gegen § 33 Abs. 1 oder 2 NWaldLG nach § 42 Abs. 3 NWaldLG als Ordnungswidrigkeit angesehen werden kann. § 42 Abs. 4 NWaldLG sieht im Fall der Zuwiderhandlung ein Bußgeld von bis zu 5.000 € vor.
Die Jagdgenossenschaft Mitgliederversammlung der Sportgemeinschaft Adenstedt von 1894 e. V.
Bei der am 25. März stattgefundenen Mitgliederversammlung konnten vom 1. Vorsitzenden Ralf Gieseke im „Landhaus“ über 50 Mitglieder aus allen Bereichen begrüßt werden. Die Rückführung der Beitragsermäßigungen der Familienmitgliedschaften wurde von der Versammlung mehrheitlich beschlossen. Desweiteren standen zahlreiche Ehrungen auf dem Programm:
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