Gebühren für Obdachlose
Vereine und Gruppierungen - Gemeinde Ilsede |
Dezember, Nächte mit klirrender Kälte. Zeit der Nächstenliebe. Selbst die DB wird mit dem Hildesheimer Bahnhof Schutzengel vor Erfrierungstod. Was macht die Ilseder Gemeinde?
Sie gibt sich ein Regionalgesetz, eine Satzung mit Gebührenverodnung für (!??!) Flüchtlinge und Asylanten:
Leute, denen es finanziell offensichtlicht schlecht geht – Obdachlose (dazu gehören aber auch von einem Wohnungsbrand Getroffene) und Asylanten sollen nun mit der neuen Gebührenordnung jetzt pauschal 190€/Monat für Sammelunterkünfte bzw. 9€/m² bei anderer Unterbringung (statt bisher 5€/m²) bezahlen.
Bei Mindeststandards von 7m² Wohnfläche und 3m² Bewegungsfläche kommt man dann bei obiger pauschaler Berechnung rechnerisch auf 19€/m² Sammelunterkunft-Miete. Bei einer Mini-Wohnung mit 22m² dann auch schnell auf knapp 200€ (mit 9€/m²), die von diesen (womöglich hier Eingewiesenen) dann inkassofähig zu erbringen sind. Bei klarem Menschenverstand kann dieses von obigem Personenkreis nicht aufgebracht werden. Dieses karrikiert meines Erachtens den Begriff Hilfe.
Eine leistungsbezogene Staffelung wie z.B. in Hannover (von 2,65€-5,70€/m² je nach Unterkunft) wird selbstherrlich mit Pauschbeträgen nach Maximalabgriffprinzip mit 9€/m² umgangen. Und 9€/m² das ist die Summe, zu denen sich sozialer Wohnungsbau in Berlin sogar rentiert. Und wohl auch hier, da die Gemeinde gerüchteweise hier in Adenstedt zu 5-6€/m² anmiete.
Diese Gebührenordnung zeugt wohl nicht wirklich von einem sozialen Hilfs- oder Grundverständnis, sondern scheint primär von einer Geld-Generierungs-Gesinnung geprägt zu sein.
Die Intention der Gemeinde mag wohl sein, ihren gesellschaftlichen Auftrag und ihre soziale Hilfe-Verpflichtung mit dieser Gebührenordnung für sich möglichst kostenneutral zu gestalten. Die Obdachlosenunterkünfte sollen sich am Besten selber tragen, selbstfinanziert sein.
Dann mag die kräftige Heraufsetzung der Mietforderung vielleicht primär zur Erlangung von Transfergeldern gedacht sein. Papa Staat soll geschröpft werden, die Sozialgelder womöglich von Berlin/Peine nach Ilsede umverteilt werden. Doch hier einen Verteilungsmißstand auf Kosten einer wehrlosen Gesellschaftsgruppe auszutragen, zeugt wohl von keiner großen Lauterkeit der Beteiligten. Abzukassieren nach der Methode: „das Sozialministerium zahle ja eh“, nihiliert jedes soziale Interesse einer schnellen unbürokratischen „Hilfe“. Das nährt den bereits bestehenden Verdacht: Sozialarbeit sei lästiges Übel für die Gemeinde.
Eine Sozialklausel, wie in anderen Städten üblich, daß davon ja auch unverschuldete Selbstzahler betroffen sein können, daß Stundungen, Forderungsaussetzungen oder Ausnahmen ermöglicht werden, enthält die ebenfalls zu verabschiedende Satzung leider auch nicht.
Bei Bedarf: Umsiedeln
Gleichzeitig mit dieser Gebührenverordnung gibt sich die Gemeinde eine ObdachlosenSatzung, in der sie sich gestattet „dem Benutzer jederzeit eine andere Unterkunft zuweisen“ zu können. Kündigung„rechte“ (wie bei „normalen Menschen“) scheinen kein Gemeindeinteresse zu sein. Hier hat die Gemeinde nicht aus der Tatsache gelernt, daß bisher bereits kleine Sozialgemeinschaften auseinandergerissen wurden, oder hat gerade daraus gelernt und schreibt dieses nun als „gutes Recht“ schnell trotzig ignorant als Verwaltungsvollzug in der Verordnung fest.
Unsere Adenstedter Asylbewerber, die sich hier in die Adenstedter Gemeinschaft eingelebt haben, und von uns langsam, aber kontinuierlich integriert werden, können also von heut auf morgen beliebig nach Steinbrück oder Münstedt verlegt werden, wenn es für die Gemeinde monetär oder sanktionstechnisch günstiger erscheint – oder unsere Verwaltung sich eine Zumiete so finanziell ersparen will. Ein Tritt in jedwede Integrationsbemühungen, in das Schaffen eines sozialen Umfeldes.
Aus dem Duktus dieser Verordnung spricht somit: Asylbewerber und Obdachlose sind behördliche Verschiebungsmasse.
Das autoritäre Selbstverständnis äußert sich auch in dem hineingeschriebenen selbstherrlichen jederzeitigen Begehungsrecht, wo andere Gemeinden sozialgerechter ein temporäres Recht für Vertrauenspersonen nach Anmeldung vorsehen.
Auch gibt es keine Härtefallregelungen, daß es z.B. ab bestimmten Nacht-Minustemperaturen eine Aufnahme Selbstverpflichtung geben muß (unabhängig deren finanziellen Lage). Hier scheint Hilfsbereitschaft oder stützende Hilfe, Mitmenschlichkeit oder Soziale Verantwortung amtlicherseits ungewollt zu sein.
Der Zeitpunkt jedenfalls, zum adventlichen Fest der Nächstenliebe, scheint suboptimal gewählt zu sein.
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update: Anscheinend finden alle Parteien dieses richtig. So stimmte der Ilseder Gemeinderat am 15.12. einstimmig (bei nur einer Enthaltung & Abwesenheit dieLINKE) ohne Gegenstimmen für diese Satzung und Verordnung.