Kirchenvorstandswahlen 2012 |
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Sonntag, 18. März 2012 | von webmaster | Aufrufe : 261 |
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Am 18. März 2012 findet die Wahl der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen in der ev.-luth. St. Briccius-Kirchengemeinde Adenstedt statt.
Die Wählerliste zur Wahl der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen ist
in Adenstedt im Pfarrhaus zu den Öffnungszeiten und nach telefonischer
Vereinbarung ab sofort bis zum 31.01.2012
für jedes Kirchenmitglied zugänglich ausgelegt. Wählen kann nur, wer in die Wählerliste eingetragen ist. Mit der Auslegung ist jedem Kirchenmitglied Gelegenheit gegeben zu prüfen, ob es in die Wählerliste eingetragen ist.
Berichtigungen in der Wählerliste können während der Zeit der Auslegung und bis drei Wochen vor der Wahl (27. Februar 2012) mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand beantragt werden.
Die wahlberechtigten Kirchenmitglieder werden gebeten, in der Zeit vom 08.01.bis 31.01.2012 bei dem Kirchenvorstand in Adenstedt Vorschläge für die Wahl der Kirchenvorsteher und Kirchen-vorsteherinnen schriftlich einzureichen.
In dem Wahlbezirk der ev.-luth. St. Briccius-Kirchengemeinde Adenstedt sind 6 Kirchen-vorsteher und Kirchenvorsteherinnen zu wählen. Die Wahlvorschläge sollen nicht mehr als 12 Namen unter Angabe von Vor- und Zuname, Alter, Beruf und Anschrift enthalten.
Vorgeschlagen werden können alle Kirchenmitglieder der Kirchengemeinde, die
- bis zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- der Kirchengemeinde bis zum Wahltag mindestens drei Monate angehören
- und von denen erwartet werden kann, dass sie an der Erfüllung der Aufgaben des Kirchenvorstandes gewissenhaft mitzuwirken bereit sind.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn im Wahlbezirk Adenstedt in der ev.-luth. Kirchengemeinde Adenstedt wahlberechtigten Kirchenmitgliedern unterschrieben sein.
Der Kirchenvorstand
der ev.-luth. St. Briccius-Kirchengemeinde Adenstedt |
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